Ehrenordnung des SSV Hürth e. V.

  • Die Ehrennadel des Stadtsportverbandes Hürth e.V. wird mit einer Urkunde auf Antrag der Vereine oder Verbände für langjährige verdienstvolle Vereinstätigkeit für den Sport im Stadtgebiet verliehen.
  • Die Ehrennadel wird in Silber und Gold verliehen:
    • Silber, wenn  15-jährige ehrenamtlicher Tätigkeit in Vorständen der Vereine, Verbände oder sonstigen sportlichen Organisationen ausgeübt wurde.
    • b) Gold, wenn diese Tätigkeit mindestens 25 Jahre ausgeübt wurde.

 

Vieljährige Mitgliedschaft oder sportliche Wettkampferfolge allein gelten nicht als verdienstvolle Tätigkeit im Sinne dieser Ehrenordnung. Sie können aber bei der Gesamtwürdigung mitberücksichtigt werden. Ehrungsvorschläge können in besonderen Fällen auch von übergeordneten Gliederungen und Stellen eingereicht werden. Das gilt besonders für Ehrungen von Nichtmitgliedern des Stadtsportverbandes. Der Vorstand des Stadtsportverbandes entscheidet über den Antrag. Gegen die Ablehnung oder Zurückstellung eines Vorschlags ist kein Einspruch zulässig. Für die Verleihung werden keine Gebühren erhoben.
Vorschläge sind spätestens sechs Wochen vor der Auszeichnung einzureichen. Im allgemeinen erfolgt die Ehrung im Rahmen der Sportlerehrung des SSV Hürth e.V.

Die Verleihung der Ehrennadel soll in würdiger und eindrucksvoller Form erfolgen. Die Namen der Geehrten werden in eine Ehrenliste des SSV Hürth aufgenommen.

Hiervon unberührt sind die Ehrungen auf der jährlichen Sportlerehrung bei dem der Sportler des Jahres von einer Jury, in dem der SSV Stimmrecht hat, gewählt wird sowie Sportler und Personen mit Ehrenamt im Rahmen der Hürther Sportrichtlinien geehrt werden.